Der Vorsitzende Richter Christian Singelmann begründete das vergleichsweise milde Urteil mit der Reue der Mutter sowie einer verminderten Schuldfähigkeit, die ein psychologischer Gutachter attestiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert.
"Die Angeklagte liebte ihren Sohn", sagte der Richter. Laut Geständnis hatte Uta Maria G. den Jungen am Tattag im Mai dieses Jahres einer Freundin überlassen wollen, der sie auch ihre Selbstmordgedanken wegen der verzweifelten finanziellen Situation anvertraut habe.
Die Ernährungswissenschaftlerin war mit einer eigenen Praxis gescheitert und hatte 100 000 Euro Schulden. Als sie in ihrer Praxis alles für die Insolvenz vorbereiten wollte, sei ein Schalter umgelegt worden, hatte sie im Prozess erklärt. "Alles brach weg, ich wollte einfach nur noch sterben."
Doch die Freundin verweigerte ihr offenbar das Versprechen, für ihren Sohn zu sorgen. Der Angeklagten kam dann der Gedanke, nicht nur sich selbst, sondern auch das Kind zu töten. Den Boden für diesen "Mitnahmesuizid" habe die gesamte Lebensgeschichte der Angeklagten bereitet: "Frühe Missbrauchserfahrungen, früher Suchtmittelmissbrauch, immer mehr Alkohol, immer häufigere Klinikaufenthalte", sagte Singelmann.
Mit tränenerstickter Stimme hatte die Angeklagte geschildert, wie sie ihren Sohn Marco unter Wasser drückte, bis er sich nicht mehr wehrte. Sie habe ihrem Sohn abends ein Glas Cola mit darin aufgelösten Beruhigungstabletten gegeben und zunächst versucht, den Schlafenden mit einem Kissen zu ersticken. Marco habe es aber weggestoßen. "Er hat sich mit allem gewehrt", hielt der Richter der Angeklagten ihre eigenen Worte vor. Die Polizei fand den toten Jungen am nächsten Morgen nach dem Hinweis einer besorgten Bekannten. Uta Maria G. lag bewusstlos auf dem Sofa. Sie hatte sich eine Plastiktüte über den Kopf ziehen wollen und einen Großteil von fast 100 Schlaf- und Schmerztabletten genommen. AP




































