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24.07.2008 15:13 Uhr Kommentare
Frist für begünstigte Ackerkäufe läuft aus
Berlin (dpa/tmn) Wer den Kauf von Äckern oder Wiesen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzes (EALG) beantragt hat, erhält derzeit eine letzte Frist zur Vervollständigung der Unterlagen.

In diesen Tagen werden entsprechende Schreiben ausgesandt - fehlende Dokumente müssten binnen zwei Monaten nachgereicht werden, teilt die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in Berlin mit. Bei einem Fristversäumnis werde der Antrag abgelehnt.

Bei sogenannten EALG-Verkäufen werden seit 1996 Äcker und Grünland zu Preisen von etwa 35 Prozent unter dem Verkehrswert an die bisherigen Pächter abgegeben. Gegenwärtig liegen den Angaben nach 3024 EALG-Anträge für etwa 150 000 Hektar vor. Bei rund 900 Anträgen fehlten aber Unterlagen.

Die Regelung zu EALG-Verkäufen läuft Ende 2009 aus. Der Grund ist eine Verordnung der EU-Kommission, wonach der Verkauf von Agrarflächen von 2010 an nur noch mit maximal zehn Prozent subventioniert werden darf. Höhere Preisnachlässe auf den Verkehrswert gelten dann als unzulässige Beihilfe.


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