Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Michael Ronellenfitsch, hält das für gefährlich. Nicht der Staat, sondern der Nachbar werde nun den «gläsernen Bürger» verwirklichen, sagte Ronellenfitsch in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Ist es nicht strafbar, in einem Online-Stadtplan Gerüchte und private Informationen über Nachbarn einzutragen?
«Da muss man leider differenziert antworten. Der Vorgang als solcher ist nicht strafbar, es hängt vom Inhalt der Gerüchte ab. Wenn das Gerücht eine Beleidigung oder eine üble Nachrede ist, dann ist das sowieso strafbar, genauso wie wenn sie im normalen Alltag jemanden denunzieren.»
Kann der Bürger gerichtlich dagegen vorgehen?
«Das hängt davon ab, ob das Herkunftsland-Prinzip gilt. Das heißt, ob die Rechtsordnung des Landes maßgeblich ist, in dem der Betreiber seinen Sitz hat, oder die deutsche Rechtsordnung. Wenn sie also eine Niederlassung in Deutschland feststellen, dann können sie nach deutschem Recht erfolgreich vorgehen, aber wenn das jemand aus dem Ausland ist, dann wird es schwierig. Die USA hat eine andere Datenschutzkultur als die Bundesrepublik.»
Welche Bedeutung hat dieser Trend für den Datenschutz?
«Ich halte das für ein extrem gefährliches Phänomen, das betrifft die gesamte Rechtskultur. Das blöde Reizwort vom 'gläsernen Bürger' wird dann Wirklichkeit und zwar nicht durch den Staat, vor dem ich sowieso nie sonderlich gewarnt habe, weil der meistens korrekt handelt, sondern durch den Nachbarn.»
















































