Seriöse Anbieter solcher Fahrten klären ihre Kunden genau über das Programm und die Leistungen auf, so der Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV) in Gießen.
Ein Alarmsignal sind den Angaben zufolge auch übertriebene Werbe- oder Gewinnversprechen - also beispielsweise solche, deren Wert in keinem Verhältnis zu den Kosten für den Ausflug stehen. Grundsätzlich gelte allerdings: Den Teilnehmern steht zu, was ihnen in der Werbung garantiert wurde. Wird das nicht eingehalten, können sie rechtlich dagegen vorgehen.
Bei der Verkaufsveranstaltung, die zu jeder Kaffeefahrt gehört, müssen die Teilnehmer nicht anwesend sein - auch wenn der Veranstalter anderes behauptet. Und gefällt dem Kunden ein gekaufter Artikel zu Hause nicht mehr oder erweist sich die Lamahaar-Decke als unecht, besteht dem BDV zufolge ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Zur Sicherheit sollten Käufer aber darauf achten, dass ihnen dieses in einem Kaufvertrag schriftlich bestätigt wird.
Der BDV ist der Verband der Unternehmen, die Kaffeefahrten, Verkaufsreisen oder Shoppingtouren anbieten.
Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen: www.bdv-aktuell.de





















































