Donnerstag, 28.8.2008
 
Login | Neu hier?
 
MainNetz Logo
 
  
 
Punkte
Text vergrößern
Text verkleinern
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
Artikel kommentieren
+
24.07.2008 17:02 Uhr Kommentare
Internet-Apotheken sind nachlässig mit Rezeptpflicht
Berlin (dpa/tmn) Beim Onlineverkauf von Medikamenten gehen die Anbieter oft sehr nachlässig mit der Rezeptpflicht um. Einer Studie zufolge ist der Versand in Deutschland verschreibungspflichtiger Mittel ohne Vorlage eines Rezepts gängige Praxis.

Laut einer Studie gehen vielen Online-Apotheken nachlässig mit der Rezeptpflicht um. (Bild: dpa)

Das teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin mit. Die europäische Organisation European Alliance for Access to Safe Medicines (EAASM) habe festgestellt, dass etwa 90 Prozent von 116 getesteten Internetseiten den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept anboten. Bestellt wurden jeweils 18 verschiedene gängige Präparate gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz, Asthmamittel und Lifestyle-Medikamente.

Solange ein Verbraucher in Deutschland rezeptpflichtige Medikamente bei einer im Ausland ansässigen Online-Apotheke für den Eigenverbrauch anfordert, sei das straflos, erklärt Rudolf Ratzel vom Medizinrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Bestellt dieser Verbraucher aber für einen Dritten, mache er sich «in der einen oder anderen Weise strafbar». Probleme bekommt zum Beispiel auch, wer für diesen Bestellweg wirbt oder ein Verbraucher, der als Bote eingeschaltet wurde.

Im Übrigen sei auch der ausländische Onlineanbieter verpflichtet, sich nach dem Rezept zu erkundigen. «Die großen Anbieter werden sich daran halten», sagt Ratzel. Bei anderen Händlern sei das vermutlich aber nicht immer der Fall.


Kein zugeordnetes Brett für diese Diskussion