Das teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin mit. Die europäische Organisation European Alliance for Access to Safe Medicines (EAASM) habe festgestellt, dass etwa 90 Prozent von 116 getesteten Internetseiten den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept anboten. Bestellt wurden jeweils 18 verschiedene gängige Präparate gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz, Asthmamittel und Lifestyle-Medikamente.
Solange ein Verbraucher in Deutschland rezeptpflichtige Medikamente bei einer im Ausland ansässigen Online-Apotheke für den Eigenverbrauch anfordert, sei das straflos, erklärt Rudolf Ratzel vom Medizinrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Bestellt dieser Verbraucher aber für einen Dritten, mache er sich «in der einen oder anderen Weise strafbar». Probleme bekommt zum Beispiel auch, wer für diesen Bestellweg wirbt oder ein Verbraucher, der als Bote eingeschaltet wurde.
Im Übrigen sei auch der ausländische Onlineanbieter verpflichtet, sich nach dem Rezept zu erkundigen. «Die großen Anbieter werden sich daran halten», sagt Ratzel. Bei anderen Händlern sei das vermutlich aber nicht immer der Fall.



































